Es gehört zu den Kernaufgaben eines demokratischen Staates, seinen Bürgerinnen und Bürger eine gut ausgestattete und unabhängige Justiz bereit zu stellen. Das ist keine großzügige Geste, sondern eine Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat. Die SPD hat sich mit der Unabhängigkeit der Justiz bereits in der letzten Legislaturperiode sehr schwer getan. Die Art und Weise, wie die SPD-Alleinregierung in der Vergangenheit versucht hat, Posten zu besetzen, sorgte weit über die Justizkreise hinaus für Empörung. Dem früheren Justizminister wurde seitens der Rechtsprechung Verfassungsbruch attestiert.

Mit der Landtagswahl und der Koalitionsregierung gab es zunächst Hoffnungen, das Verhältnis zwischen Regierung und Justiz könnte sich bessern. Die von der rot-grünen Landesregierung betriebene Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt aber, dass die Grünen weder willens noch in der Lage sind, die Belange einer unabhängigen Justiz zu wahren.
Die Schließung des Oberlandesgerichts in Koblenz stellt einen Eingriff in den Rechtsstaat dar. Das OLG ist nicht irgendein Gericht, es steht für eine bürgernahe Justiz. Schon ein einfacher Blick auf die Landkarte zeigt, dass die von SPD und Grünen betriebene Verlagerung nach Zweibrücken für die Bürgerinnen und Bürger einer ganzen Region den Zugang zur Justiz erschwert. Deshalb lässt sich aus Sicht der FDP die Frage der Schließung des OLG Koblenz nicht auf eine Kostenfrage reduzieren, sondern muss als Frage des Rechtsstaates diskutiert werden. Die FDP beurteilt diese Frage unabhängig von Berichten des Landesrechnungshofs. Fragen des Rechtsstaats müssen rechtspolitisch und nicht haushaltspolitisch beantwortet werden.
Die FDP bekennt sich zum OLG Koblenz und unterstützt die Initiativen für den Erhalt des Oberlandesgerichts.
OLG Koblenz? Ja bitte!